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2. Errichtung eines Minderheitsamts in Oberschlesien.
Nach längerer Debatte wurde beschlossen, daß das Reichsministerium des Innern nach vorheriger Besprechung mit dem Auswärtigen Amt, dem Reichsfinanzministerium und der Preußischen Regierung dem Kabinett einen bestimmten Vorschlag unterbreiten solle.