1.191.4 (ma32p): 4. Regierungserklärung am Montag, den 27. Februar.

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4. Regierungserklärung am Montag, den 27. Februar.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers führte aus, daß er in der Regierungserklärung am 27. Februar9 zunächst eine Einführung in die Gesamtsituation zu geben beabsichtige. Anzuknüpfen sei an das Scheitern des Schulgesetzes und die dadurch entstandene Lage10. Es sei darauf hinzuweisen, daß der Regierung außer dem Schulgesetz auch noch andere große Aufgaben nach den Richtlinien und nach der Regierungserklärung oblägen, welche die Regierung in einem Notprogramm zusammengefaßt habe. In dem Programm müßten die einzelnen Gesetzentwürfe zitiert werden; auch könne der Brief des Reichspräsidenten11 nachrichtlich angeführt und besonders betont werden, daß ein verfassungsmäßig bestehendes Kabinett die Aufgaben durchzuführen beabsichtige, und zwar aus vaterländischen Rücksichten.

9

Regierungserklärung im RT über das Arbeitsnotprogramm des Kabinetts.

10

Vgl. Nok. Nr. 420 und 421.

11

Dok. Nr. 416.

Staatssekretär Dr. Meissner erklärte hierzu, daß vom Standpunkt des Herrn Reichspräsidenten aus gegen diese Ausführungen keine Bedenken bestünden.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers betonte weiter, daß in der Regierungserklärung auch ein gesamtes Bild über die Etatsausgaben gegeben werden und[1337] auch die zukünftige Belastung des Etats, vielleicht bis zum Jahre 1929, dargestellt werden müsse. Es sei ferner der Gedanke des Dawesplans anzuführen, daß auch die deutsche Bevölkerung auf ein gewisses Lebensniveau Anspruch habe.

Gegen diese Ausführungen erhoben sich keine wesentlichen Bedenken12.

12

Fortsetzung der Aussprache über die Regierungserklärung zum Arbeitsnotprogramm: Dok. Nr. 434, P. 1.

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