2.55.3 (str1p): 3. Gewährung von Krediten an die Margarinefabriken.

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3. Gewährung von Krediten an die Margarinefabriken.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte aus, daß man im allgemeinen zwar den Standpunkt vertreten müsse, daß Reichsbankkredite nur noch in wertbeständiger Form gegeben werden können. Bei der Margarineindustrie sei der Sachverhalt jedoch anders1.

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Nachdem der Mangel an Fett in den vorhergehenden Wochen beseitigt worden war, hatten sich neue Schwierigkeiten ergeben, die den REM veranlaßt hatten, am 7.9.23 den Antrag zu stellen, „das Reichsministerium möge sich damit einverstanden erklären, daß das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Reichsbankdirektorium ersucht, auch über den 10. September hinaus noch für eine weitere Frist von etwa 3 Wochen den Margarinefabriken Kredite in Papiermark zu geben“. Veranlaßt worden war dieser Antrag durch den Umstand, daß die Konsumenten in Papiermark zahlten, so daß die Margarineindustrie den Vorstellungen der Rbk, nur noch mit wertbeständigen Krediten zu arbeiten, nicht entsprechen konnte. Im Antrag des REM war darauf hingewiesen worden, daß die Margarinerohstoffe zu 95% aus dem Ausland, vornehmlich aus Holland, bezogen würden und durch die Zeitspanne zwischen Übernahme der Waren und Verkauf der Margarine ein Verlust von 80% entstehe, der dann allein von den Fabrikanten getragen werden müsse. Ein Ausgleich durch einen Risikoaufschlag komme nicht in Betracht, da dies zu einer Preissteigerung bei Margarine mit nachfolgender Verteuerung von Milch und Butter führen werde. „Solange die Margarineindustrie nicht von ihren Kunden wertbeständige Zahlungsmittel erhalten kann, solange muß meines Erachtens an dem bisherigen Verfahren der Gewährung von Papiermarkkrediten festgehalten werden, wenn nicht eine schwere Beeinträchtigung der Fettversorgung, insbesondere der Provinz, eintreten soll“ (R 43 I /1263 , Bl. 111–115). In einem weiteren Schreiben an den StSRkei vom 12.9.23 hatte der REM mitgeteilt, daß die Schwierigkeiten der Margarineindustrie auch dadurch nicht zu beseitigen seien, daß nunmehr Festmarkkonten bei den Banken eingerichtet worden seien. Seitens der Margarineindustrie war die Aufmerksamkeit darauf gerichtet worden, daß von den Fabriken direkt an die Kleinhändler geliefert werde. „Man hat also mit einem sehr umständlichen und sehr schwer lenkbaren Apparat zu rechnen, dessen Umstellung von heute auf morgen absolut unmöglich, ja nur dann überhaupt möglich ist, wenn zuvor dafür Sorge getragen ist, daß der Händler und der Verbraucher ein wertbeständiges Zahlungsmittel in genügender Menge haben. Dabei ist ein besonderer Wert darauf zu legen, daß diese wertbeständigen Zahlungsmittel in genügender Menge vorhanden sind. – Die Erteilung von wertbeständigen Krediten an unsere Industrie würde nach allem ein außerordentlich gefährliches Experiment darstellen. Die heutige Margarineproduktion genügt knapp dem Bedarf, große Vorräte sind nicht aufgestapelt. Würde infolge mangelnder Kredite eine Unterbrechung in der Margarineproduktion eintreten, so wäre eine Katastrophe auf dem Gebiete der Fettversorgung unabwendbar“ (R 43 I /1263 , Bl. 125–126).

[252] Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft beantragt, das Reichsministerium möge sich damit einverstanden erklären, daß das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Reichsbankdirektorium ersuche, auch über den 10. September hinaus zunächst noch für eine weitere Frist von 3 Wochen den Margarinefabriken Kredite in Papiermark zu geben.

Das Kabinett stimmte dem Antrage zu.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und der Reichsminister der Finanzen wollen jedoch die Frage der künftigen weiteren Kreditgewährung an die Margarineindustrie gemeinsam mit der Reichsbank prüfen.

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