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6. Rundfunk-Angelegenheit.
Der Reichsminister des Innern führte aus, daß der Presse-Rundfunk außer dem W.T.B.17 und T.U.18 dem Sozialdemokratischen Pressedienst als einzigem parteipolitischen Pressedienst zur Verfügung stehe.
Nach seiner Auffassung solle der Sozialdemokratische Pressedienst künftighin von der Benutzung des Presse-Rundfunks ausgeschaltet werden.
Er habe festgestellt, daß die Welle des Wirtschaftsdienstes auch am Wahlabend dem Sozialdemokratischen Pressedienst zur Verfügung gestellt worden sei. Auch diese Regelung müsse abgeändert werden.
Das Reichskabinett erklärte sich hiermit einverstanden.