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9. Außerhalb der Tagesordnung: Abänderung der Verordnung vom 5. September 1932 zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit23.
Der Reichsarbeitsminister nahm Bezug auf die Beratung des Reichskabinetts über die gleiche Angelegenheit in der Sitzung vom 18. November 193224 (Ziffer 4 der Niederschrift)25 und erklärte, er sei nach erneuter Aussprache mit den Arbeitgeberverbänden zu der Überzeugung gekommen, daß es doch richtiger sei, die Verordnung vom 5. September unverändert fortbestehen zu lassen. Daher bitte er damit einverstanden zu sein, daß die von ihm mit Schreiben vom 14. November 1932 vorgelegte Verordnung zur Abänderung der vorgenannten Verordnung vom 5. September 193226 bis auf weiteres zurückgestellt werde.
Das Kabinett nahm hiervon zustimmend Kenntnis27.