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3. Denkschrift über Anrechnung auf Verpflichtungen aus dem Friedensvertrag8.
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Anfang Januar war im Auftrag des RFMin. die Denkschrift „Die finanziellen Leistungen Deutschlands aus den Waffenstillstandsverträgen und aus dem Friedensvertrage“ von der Reichsdruckerei in 1000 Exemplaren gedruckt worden. Sie enthielt: „I. Übersicht derjenigen Posten, hinsichtlich derer im Friedensvertrag ausgesprochen ist, daß sie Deutschland auf seine Wiedergutmachungsschuld gutgeschrieben werden. II. Übersicht der finanziellen Leistungen Deutschlands, die bei Festsetzung der Höhe seiner Wiedergutmachungsschuld berücksichtigt werden. III. Übersicht der wichtigsten finanziellen Leistungen Deutschlands, hinsichtlich derer der Friedensvertrag keine Bestimmung enthält, ob eine Gutschrift auf die Wiedergutmachungsschuld Deutschlands erfolgt oder nicht. IV. Übersicht der wichtigsten Leistungen Deutschlands, hinsichtlich derer im Friedensvertrag ausdrücklich ausgesprochen ist, daß eine Gutschrift auf die Wiedergutmachungsschuld Deutschlands ausgeschlossen ist“ (R 2/2723). Die Denkschrift ging am 15. 1. in der Rkei ein (Exemplare in: R 43 I/13, Bl. 83–106).
Der Reichsminister des Auswärtigen bittet Denkschriften oder andere Zusammenstellungen über Anrechnung auf Verpflichtungen aus dem Friedensvertrage nur in Verbindung mit der Friedensabteilung des Auswärtigen Amtes herzustellen9.
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Entsprechend dem Kabinettsbeschluß übersendet der RFM der Friedensabt. des AA am 5. 2. eine „Vorläufige Zusammenstellung der auf Grund des Waffenstillstands- und Friedensvertrages ausgeführten Lieferungen und Leistungen“ (R 2/2723).