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2. Ausfuhr von Ausrüstungsgegenständen nach Polen.
Reichsminister Dr. Mayer führt Beschwerde, daß vom Reichskommissar für Ein- und Ausfuhrbewilligung die Genehmigung zur Ausfuhr von Segeltuchtornistern nach Polen erteilt worden sei. Auch sonst würden Ausrüstungsgegenstände nach Polen ausgeführt. Das Kabinett beschließt einstimmig: Der Reichskommissar soll angewiesen werden, daß keinerlei Gegenstände nach Polen ausgeführt werden dürfen, die irgendwie den Verdacht rechtfertigen, daß durch die Ausfuhr eine Stärkung der polnischen Armee eintritt, wie Tornister, Stiefel, Mäntel usw. […]