Text
3. Ministerpensionsgesetz.
Das Kabinett trat in eine Erörterung des von dem früheren Reichsminister Dr. Reinhold vorgelegten unverbindlichen Gesetzentwurfs9 ein.
Die Aussprache ergab, daß dieser Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten von der Auffassung der jetzigen Reichsregierung über die zu treffende Regelung abweiche.
Der Reichsminister der Finanzen und der Reichsminister des Innern übernahmen es, einen neuen Gesetzentwurf auszuarbeiten und dem Reichskabinett binnen einer Frist von etwa einer Woche zur Beratung zu unterbreiten.
Hiermit war das Kabinett einverstanden10.