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2. Kriegsschädenschlußgesetz.
Der Reichsminister der Finanzen trug vor, daß der 22. Ausschuß des Reichstags die Weiterberatung des Entwurfs eines Kriegsschädenschlußgesetzes ausgesetzt habe, bis die Reichsregierung zu den von den Parteien gestellten Erweiterungsanträgen zum Gesetz Stellung genommen habe1.
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Zu den Beratungen des 22. Ausschusses des RT über den Entwurf des Kriegsschädenschlußgesetzes siehe den Bericht des Ausschusses vom 19.3.28 (RT-Bd. 422, Drucks. Nr. 4111).
Auf seinen Vorschlag beschloß das Kabinett, mit Rücksicht auf die bei der Beratung des Schulgesetzes entstandenen Schwierigkeiten innerhalb der Regierungskoalition und die sich dadurch für den Fortbestand der gegenwärtigen Reichsregierung möglicherweise ergebenden Folgerungen von einer Beschlußfassung zur Sache zunächst Abstand zu nehmen2.