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2. Zweite internationale Konferenz für soziale Arbeit.
[…]
Das Kabinett nahm davon Kenntnis, daß der Herr Reichspräsident am Abend des 5. Juli nach Neudeck abfährt und daß der Dienst des Büros des Reichspräsidenten aufrecht erhalten bleibt. Zur Herbeiführung der Unterschriften werde eine Frist von mindestens 24 Stunden nötig sein.