Das Kabinett beschließt, die Sachverständigengutachten (siehe Dok. Nr. 399 Anm. 1) nicht mehr am heutigen Tage zu veröffentlichen. Die Gutachten sollen der Repko mit einem Begleitschreiben übersandt werden, dessen redaktionelle Besprechung vertagt wird (siehe Dok. Nr. 401).