Text
4. Entwurf einer Verordnung über Aufhebung der Beschlagnahme von Luftfahrzeuggerät.
Dem Entwurf stimmte das Kabinett zu12.
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Am 5.5.22 war eine VO in Kraft getreten, die den § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Beschränkung des Luftfahrzeugbaus vom 29.6.1921 (RGBl. 1921, S. 789) aufhob (RGBl. 1922 I, S. 476); zur Durchführung dieser VO soll die VO über Aufhebung der Beschlagnahme von Luftfahrzeuggerät erfolgen (Entwurf siehe R 43 I/28, Bl. 247).