1.165.3 (bru3p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern.

Der Reichsminister der Justiz führte aus, daß heute (17. 2.) im Rechtsausschuß des Reichstags ein Antrag der Sozialdemokraten über Abwertung der Renten, die an Angehörige der ehemaligen Herrscherhäuser usw. gezahlt würden, angenommen worden sei12. Für den Antrag hätten außer den Sozialdemokraten die Kommunisten, die Staatspartei, das Zentrum, die Bayerische Volkspartei und die Christlich-Sozialen gestimmt. Alle anderen Anträge, auch die Anträge, betreffend den Welfen-Fonds13 seien abgelehnt worden. Der Antrag sehe eine Reichsschiedsstelle beim Reichsministerium des Innern vor, die über die Höhe der Renten entscheiden solle14. Nach Auffassung des Reichsjustizministeriums sei der Antrag nicht verfassungsändernd. Das Reichsjustizministerium habe sich bisher in der Angelegenheit im Rechtsausschuß zurückgehalten. Morgen (18. 2.) finde die zweite Lesung statt. Der Vorsitzende des Ausschusses, Abgeordneter Landsberg, habe betont, daß die Sache im Plenum des Reichstags zum Abschluß gebracht werden müsse. Es entstehe nun die Frage, ob das Reichsjustizministerium wie üblich in technischer Hinsicht seine Dienste zur Verfügung stellen solle.

12

Vgl. Dok. Nr. 662, Anm. 2.

13

Vgl. Dok. Nr. 662, P. 1 und den Kabinettsbeschluß der Pr. Staatsreg. P. 11 zur Abwertung des Welfenfonds vom 5.2.32 (Abdruck in R 43 I /2209 , Bl. 172). Der Herzog von Cumberland hatte gegen den pr. Fiskus auf Aufwertung und Herausgabe des Welfenfonds geklagt. Das Reichsgericht hatte das pr. Ges. über die Aufwertung von Renten vom 26.6.31 (Pr.Ges.Sammlung S. 115) aufgehoben und zur Neuverhandlung an die erste Instanz zurückverwiesen. Ein Berliner Landgericht hatte einen Aufwertungssatz von 25% und eine Zinszahlung von 1% über dem jeweiligen Rbk-Diskont seit dem 1.4.24 festgesetzt. Der Pr. Staat hätte demnach 10 MioRM plus rd. 7 MioRM Zinsen zu zahlen gehabt. Gegen diese Entscheidung hatte der pr. Fiskus beim Kammergericht Einspruch eingelegt. Verhandlungstermin war auf den 22.11.32 festgesetzt worden (Vermerk MinR Wiensteins vom 29.10.32, R 43 I /2209 , Bl. 189).

14

Der RT-Abg. Marum (SPD) hatte den Beschluß der PrStReg. vom 5.2.32 übernommen und die Einrichtung einer „Reichsschiedsstelle für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern“ beim RIMin. beantragt (Anträge Nr. 29 und Nr. 30 im 13. [Rechts-] RT-Ausschuß vom 12.2.32. Abdruck in R 43 I /2209 , Bl. 168).

Der Reichskanzler betonte, es müsse unbedingt vermieden werden, daß das Plenum des Reichstags sich in absehbarer Zeit mit dieser Angelegenheit befasse. Er halte es für das Zweckmäßigste, daß sich das Reichsjustizministerium zunächst weiter zurückhalte.

[2308] Der Reichsminister der Justiz erklärte, er wolle unter diesen Umständen morgen (18. 2.) bei der zweiten Lesung des Antrags durch seinen Vertreter die Bedenken vortragen lassen, die gegen den sozialdemokratischen Antrag sprächen.

Die Anwesenden erklärten sich hiermit einverstanden15.

15

Die Angelegenheit ist vom Rkab. Brüning nicht mehr behandelt worden.

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