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3. Entwurf einer Bekanntmachung über Gewährung von Beihilfedarlehen zur Förderung des Wohnungsbaues2. […]
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Es handelt sich um eine inflationsbedingte Änderung der zur Ausführung des Gesetzes vom 12.2.1921 (RGBl. 1921 I, S. 175
) erlassenen Bekanntmachungen vom 19.2.1921 und 12.1.1922 (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1921, S. 130 und 1922, S. 23).