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3. Besoldungsgesetz (Besoldungsordnung) – Fortsetzung1 –.
Ministerialdirektor Maeder gab einleitend eine kurze Übersicht über den Grundgedanken der Besoldungsordnung I2. Es wurde sodann in die Beratung der einzelnen Gruppen eingetreten. […]
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Es handelt sich hier um die Anlage 1 zum Entw. eines Reichsbesoldungsgesetzes. In der Besoldungsordnung I wird die Zuordnung einzelner Beamtenkategorien der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche zu den vorgesehenen Besoldungsgruppen – von Gruppe I–XIII aufsteigend, bei den Einzelgehältern von 1–7 in unterschiedlicher Höhe – vorgenommen (Einzelheiten s. Dok. Nr. 175, Anm. 2).