2.76.5 (cun1p): 5) Erlaß einer Bestimmung der Reichsregierung aufgrund des § 6 des Gesetzes vom 29.7.1922 zur Ausführung des Staatsvertrages über den Übergang der Staatseisenbahnen auf das Reich. […]
5) Erlaß einer Bestimmung der Reichsregierung aufgrund des § 6 des Gesetzes vom 29.7.1922 zur Ausführung des Staatsvertrages über den Übergang der Staatseisenbahnen auf das Reich. […]