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b) Steuern.
Der Reichskanzler führte aus, daß in folgenden Fragen noch teilweise Meinungsverschiedenheiten mit den Regierungsparteien beständen:
In der Frage der Bier-, Wein- und Luxussteuer,
in der Frage der Umsatzsteuerpflicht der Handelsagenten,
in der Frage der Hauszinssteuer und des Finanzausgleichs.
Der Reichskanzler führte im einzelnen aus, worin noch Meinungsverschiedenheiten beständen1.
Das Kabinett nahm die Ausführungen des Reichskanzlers zur Kenntnis.