2.118.2 (ma31p): 2. Entwaffnungsfragen.

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2. Entwaffnungsfragen4.

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Spezieller Beratungsgegenstand war die von den Alliierten geforderte gesetzliche Regelung der Ein- und Ausfuhr, der Herstellung und Lagerung von Kriegsmaterial. Siehe dazu die Schreiben des RWiM vom 30. 10. und des RAM vom 9.11.26 an den StSRkei (Dok. Nr. 103 und Nr. 112).

Der Reichswirtschaftsminister machte eingehende Ausführungen zu den Entwaffnungsfragen.

Legationsrat Dr. Forster berichtete über den Stand der Verhandlungen und führte aus, daß es wohl auf dem Gebiete des Verbots der Ausfuhr von Halbfabrikaten und von wesentlichen Bestandteilen noch möglich sein werde, Vorteile im Interesse der deutschen Industrie zu erreichen. In Bezug auf den § 6 des Entwurfs5 glaube er jedoch, kaum Konzessionen von der Gegenseite6 erreichen zu können.

5

Gemeint ist wohl § 6 des GesEntw. über Kriegsgerät, der in der Kabinettssitzung vom 2.12.26 behandelt wurde (Dok. Nr. 135, P. 1).

6

D. h. von der IMKK.

Der Reichskanzler stellte Übereinstimmung des Kabinetts darüber fest, daß zunächst mit der Gegenseite weiter verhandelt werden sollte. In ungefähr[342] 10 Tagen solle dann erneut über den Stand der Verhandlungen Bericht erstattet werden7.

7

Siehe Dok. Nr. 135, P. 1.

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