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3. Luftschutzübungen.
Der Reichsminister des Innern berichtete, daß er am Abend über die Deutsche Welle eine Ansprache als Abschluß der Luftschutzübungen in Ostpreußen20 halten werde. Der Wortlaut sei vom Auswärtigen Amt gebilligt. Auf seine Frage, ob er eine Bemerkung darüber einfügen solle, daß für Deutschland kein Ost-Locarno in Frage käme, wünschte der Herr Reichskanzler nach der gegenwärtigen Lage der internationalen Verhandlungen, daß von dieser Ergänzung der Rede abgesehen werden möge.
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Zur Teilnahme an den Übungen, die vom 23.–25. 6. in Königsberg und anderen ostpr. Städten stattfinden würden, hatte der RIM mit Schreiben an StSRkei (außerdem u. a. RFM, RVM, RArbM, Dt. Reichsbahn-Gesellschaft) vom 8. 6. eingeladen und mitgeteilt, daß „unter Beteiligung preußischer Staats- und Kommunalbehörden erstmalig zivile Hilfskräfte eingesetzt und nahezu sämtliche für die Organisation des zivilen Luftschutzes vorgesehenen Maßnahmen zur Darstellung gelangen werden. Die Reichsmarine- und Reichsbahndienststellen sowie industrielle Betriebe Ostpreußens werden sich an der Übung beteiligen.“ Eine umfangreiche tabellarische „Zeiteinteilung für die Luftschutzübung Ostpreußen“ ist dem Schreiben beigefügt (R 43 II/1295, Bl. 220–221).