Text
[120]4. Außerhalb der Tagesordnung: Aufhebung der Sondergerichte.
Der Reichsminister der Justiz bat um Zustimmung des Reichskabinetts zur Aufhebung der durch Verordnung vom 9. August 1932 eingeführten Sondergerichte. Er beabsichtige die Verkündung der Verordnung zum Dienstag, den 20. Dezember9.
- 9
VO der RReg. über die Aufhebung der Sondergerichte vom 19.12.1932 (RGBl. I, S. 550).
Das Reichskabinett erklärte sich hiermit einverstanden.