2.161.3 (wir1p): 3. Bereitstellung von Mitteln für die Ernährungsfürsorge für unterernährte Kinder.

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3. Bereitstellung von Mitteln für die Ernährungsfürsorge für unterernährte Kinder5.

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Siehe Dok. Nr. 103 P. 1

Nach eingehender Erörterung wurde folgender Beschluß gefaßt: Zur Besserung der Milchversorgung werden in den Haushalt des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für 1921 400 Millionen Mark eingestellt werden, und zwar für solche Gemeinden, in denen die Milchversorgung besonders notleidet, d. h. der Milchbedarf nur bis zu einem bestimmten, noch festzusetzenden Bruchteil gedeckt ist. Von den 400 Millionen Mark sollen je ⅓ die in Betracht kommenden Länder und Gemeinden aufbringen. Soweit die Gemeinden hierzu nicht in der Lage sind, soll das Reich auch die von den Gemeinden zu tragenden Lasten übernehmen6. Den Gemeinden soll in der Verwendung der Mittel innerhalb der festgesetzten Bestimmungen freie Hand gelassen werden; jedoch sind die Gemeinden darauf hinzuweisen, daß sich als Weg der Besserung der Milchversorgung, soweit sie unter ungenügender Anlieferung leidet, insbesondere der Ankauf von Futter, vor allem von ausländischem Kraftfutter und die verbilligte Abgabe solchen Futters an die Kuhhalter empfiehlt, welche die Gemeinden beliefern und bei denen, wie z. B. bei den gemeindlichen Abmelkwirtschaften, eine Sicherheit dafür geschaffen werden kann, daß die Mehrerzeugung von Milch auch den Gemeinden zugute kommt.

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Die Summe wurde im zweiten Nachtrag zum Haushalt des REMin. für das Rechnungsjahr 1921 eingestellt (siehe Anlage XI a, RT-Drucks. Nr. 3225, Bd. 371 ).

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