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4. Trauertag für Oberschlesien.
Das Kabinett beschloß, in Verfolg seiner früheren Haltung von Kundgebungen im Sinne der Vorschläge des Herrn Dr. Reichenheim abzusehen und den Anträgen des Staatssekretärs Dr. Hemmer und des Ministerialdirektors Dr. Brecht entsprechend, aus Anlaß der Abtrennung Oberschlesiens eine gemeinsame Proklamation des Reichspräsidenten, der Reichsregierung und der Preußischen Regierung ins Auge zu fassen.