2.68.2 (wir1p): 2. [Verfassungsfeier]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

2. [Verfassungsfeier]

Außerhalb der Tagesordnung machte der Herr Reichskanzler Mitteilung davon, daß der Staatspräsident Dr. von Hieber durch Krankheit verhindert wäre, die Rede am Tage der Verfassungsfeier zu halten1.

1

Es war offenbar schwierig gewesen, einen Redner für den Verfassungstag zu gewinnen; Prof. Hermann Oncken, der zunächst gebeten worden war, mußte aus gesundheitlichen Gründen absagen. Er teilte dies in einem Schreiben vom 31.7.21 an den RK mit, in dem er sich überzeugend für das Vertrauen bedankt, das die RReg in ihn gesetzt habe und weiter ausgeführt: „Freilich bin ich mir nicht ganz sicher, ob mitten in diesen Tagen der schwankenden Entscheidungen über Oberschlesien eine wesentlich die äußere Verfassungsnorm in den Vordergrund stellende Feier die beabsichtigte Resonnanz in der Allgemeinheit würde haben finden können. Der Redner würde bis in die letzte Stunde der Vorbereitung hinein unsicher gewesen sein, auf welchen beherrschenden Ton er seine Rede einzustellen hätte, und diese nationale Schicksalsfrage ist es ja im Grund allein, die die Menschen interessiert. Es kommt mir dabei der Gedanke, wenn das neue Reich einen nationalen Festtag einrichtet, oder besser Gedächtnis- und Sammlungstag, es schlechterdings nebeneinander der 18. Januar und der 11. August sein müssen. Das sieht nach Kompromiß aus, entspricht aber der wirklichen Lage und Stimmung, denn es müßte verhütet werden, daß der eine Tag gegen den anderen ausgespielt wird, und die Differenz in der Flaggenfrage ein weiteres Nachspiel erhält, in einer gleichen Sache von mehr symbolischer als aktuell-politischer Bedeutung.“ (R 43 I /570 , Bl. 33-36, hier: Bl. 34f). Nach dieser Absage hatte man StPräs. Hieber aufgefordert, der am 4. 8. dem RK u. a. geantwortet hatte: „Bei längerer Überlegung kann ich mich immer weniger dem Eindruck entziehen, daß die für den 11. August beabsichtigte Verfassungsfeier in eine außerordentlich ungünstige Zeit fällt, nicht bloß wegen der ungewöhnlichen Spannung der außenpolitischen Lage, sondern auch wegen der Jahreszeit, die ohne Zweifel eine Reihe von Beamten, Gelehrten usw. von Berlin fernhält. Die weitaus meisten Minister z. B. der einzelnen Länder werden im Urlaub sein und sich kaum bewegen lassen, zum 11. August nach Berlin zu fahren. Ich vermag mir auch einen besonderen Eindruck einer solchen Feier auf weitere, insbesondere gegnerisch gesinnte Kreise nicht zu versprechen, fürchte im Gegenteil die Fortsetzung und Steigerung der gewohnten hämischen Kritik von rechts und von der äußersten Linken. – Alle diese Erwägungen lassen in mir die richtige Stimmung für eine Rede bei der geplanten Feier nicht aufkommen, ich müßte sie mir förmlich abquälen. Dabei kommt nichts Vernünftiges, jedenfalls nichts Wirkungsvolles und Packendes heraus.“ Im folgenden schlägt er vor, die Feier ganz ausfallen zu lassen oder wenigstens von der gegebenen Zusage entbunden zu werden. Darauf erging am 5.8.21 folgendes, von Wirth gezeichnetes Telegramm: „Bitte dringend Ihre nicht zu ersetzende Kraft in den Dienst der Veranstaltung am elften August zu stellen und Bedenken zurückzusetzen. Einladungen und Programme mit Ankündigung Ihrer Rede sind bereits versandt. Feier ist als lokale Veranstaltung auf Berliner Behörden und hier weilende Persönlichkeiten insbesondere Gesandte der Länder und Mitglieder der Parlamente beschränkt. Alles hält sich in bescheidenem nur durch Qualität werbendem Rahmen.“ Am 9.8.21 telegrafierte StPräs. Hieber zurück: „Bin an ruhrartigem Fieber erkrankt, kann nicht nach Berlin reisen, bedaure lebhaft.“ (R 43 I /570 , Bl. 38).

[195] Ein Beschluß wurde nicht gefaßt, vielmehr soll die Angelegenheit in kleinstem Kreise außerhalb des Kabinetts weiter besprochen werden2.

2

Die Rede bei der Verfassungsfeier in der Staatsoper hielt RK Wirth selbst (Wortlaut siehe R 43 I /570 , Bl. 59-78, 79; gedruckt in Wirth, Reden S. 157 ff.).

Extras (Fußzeile):