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1. Bauprogramm der Reichsregierung.
Der Reichsarbeitsminister trug den Inhalt der in der Anlage enthaltenen Richtlinien vor1.
Das Kabinett erteilte seine Zustimmung zu den Richtlinien, wobei in der fünftletzten Zeile hinter das Wort „Pfandbriefe“ die Worte „soweit nötig“ eingeschaltet werden. Ferner stimmte das Kabinett der Einbringung eines Gesetzentwurfs zu, der das Reichsfinanzministerium ermächtigt, 200 Millionen RM im Wege des Kredits zur Verfügung zu stellen. Die Federführung soll dem Reichsarbeitsministerium zufallen2.
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Der „Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstellung von Kredit zur Förderung des Kleinwohnungsbaues“ geht am 23. 3. als gemeinsame Vorlage des RArbM, des RFM und des RWiM dem RT zu, der ihn am 25. 3. annimmt (RT-Drucks. Nr. 2129, Bd. 407 und RT-Bd. 389, S. 6662). Die Verkündung erfolgt am 26. 3. (RGBl. I, S. 179).
Staatssekretär Hagedorn betonte, daß das Kabinett bisher prinzipiell auf dem Standpunkt gestanden habe, man solle Garantieübernahmen des Reichs, vor allem solche größeren Umfanges, nach Möglichkeit vermeiden und, falls unbedingt eine Unterstützung von notleidenden Kreisen erforderlich sei, lieber den Weg der direkten Hergabe von kleineren Beträgen gehen. Er müsse pflichtgemäß auf die großen Bedenken der Landwirtschaft gegen eine Zurverfügungstellung der genannten Beträge für den Wohnungsbau hinweisen. Die Notlage der Landwirtschaft sei bekannt, und er befürchte, daß nach Hergabe der genannten Beträge auf wohlbegründete Forderungen der Landwirtschaft die Antwort des Reichsfinanzministeriums ergehen würde, es seien keine Mittel mehr vorhanden. Jedenfalls müsse er für das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft den Antrag stellen, bei den weiteren Verhandlungen beteiligt zu werden, was bisher unterblieben sei.