Text
2. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den Volksentscheid (Reichsabstimmungsordnung).
Dem Entwurf wurde zugestimmt. Der Reichsminister des Innern wird das Weitere veranlassen2.
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Es handelt sich um den Entwurf der nach § 45 des Gesetzes über den Volksentscheid vom 27.6.1921 (RGBl. 1921 II, S. 790) vom Reichsinnenminister mit Zustimmung des RR zu erlassenden Ausführungsbestimmungen. Der Entwurf in R 43 I/1888, Bl. 56-67 ist identisch mit der endgültigen Fassung (RGBl. 1921 II, S. 1505 ff.).