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2. [Entwurf eines Gesetzes über den Staatsgerichtshof5.]
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Zur Vorgeschichte dieses GesEntw., der der NatVers. am 6. 6. zur Beschlußfassung vorgelegt worden war, s. diese Edition: Das Kabinett Scheidemann. GesEntw. in NatVers.-Bd. 335/II, Drucks. Nr. 355.
Reichsminister Dr. David berichtet über Rücksprachen mit den Parteien wegen des Gesetzes über den Staatsgerichtshof; es besteht danach wenig Neigung, den Gesetzentwurf in Kürze durchzubringen. Das Kabinett beschließt: Die Angelegenheit soll weiter verfolgt und nochmals mit den Parteien Fühlung genommen werden6.
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Dazu finden sich keine Unterlagen in den Akten der Rkei. – Der GesEntw. sah vor, daß ein Ausschuß der NatVers., also eine politische Instanz der Republik, die Kriegspolitik des Kaiserreichs untersuchen und im Schuldverdachtsfall in der Rolle des politischen Anklägers vor einem zu gründenden Staatsgerichtshof Anklage erheben sollte. Die besondere politische Brisanz dieses Vorhabens wird in den NatVers.-Debatten über die Regierungserklärung des Kabinetts Bauer vom 23. 7. deutlich. Als RFM Erzberger, provoziert von den Rednern der Rechtsparteien, am 25. 7. seine Ansicht über die päpstliche Friedensnote vom August 1917 und ihre unbefriedigende Behandlung durch die ksl. Reg. vorträgt, entfesselt er nicht nur einen Entrüstungssturm gegen die konservativen Abgg., sondern veranlaßt auch die sozialdemokrat. Fraktion zu ihrem Antrag, die politische Debatte mit der Behandlung des GesEntw. über den Staatsgerichtshof zu verbinden. Der Abg. Löbe kündigt sogar eine weitere Verschärfung des Entw. in den Kommissionsberatungen an. Die DNVP-Fraktion versucht den GesEntw. mit dem Antrag zu unterlaufen, Historiker und Juristen in einen vom Parlament unabhängigen „Aufklärungsausschuß“ zu berufen. Für die RReg. nimmt RIM David am 28. 7. vor der NatVers. zur Behandlung des GesEntw. Stellung (NatVers.-Bd. 328, passim). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 49, P. 7.