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3. Sozialversicherung.
Der Reichsarbeitsminister erläuterte in großen Zügen den wesentlichen Inhalt der den Reichsministern zugegangenen Entwürfe für die Änderung in der Krankenversicherung, Unfallversicherung, Knappschaftsversicherung und der Fürsorgepflichtverordnung15.
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Der RArbM hatte am 26.11.31 Änderungsentwürfe in der Sozialversicherung vorgelegt. In der Invalidenversicherung war eine Verlängerung der ordentlichen Wartezeit von 4 auf 5 Jahre und für die bloße Altersrente auf 15 Jahre vorgesehen; die Invalidenrente wurde um 5 RM, die Witwenrente um 4 RM und die Waisenrente um 3 RM im Monat gekürzt. In der Unfallversicherung sollten die kleinen Verletztenrenten wegfallen. Die gemeinsamen Vorschriften strichen den Zuschuß für Stiefkinder und Enkel und Kinder über 15 Jahre und beseitigten die Doppelrenten. In der Krankenversicherung wurde die Zulassung von freiwilligen Leistungen beschränkt und Grundsätze für die Regelung des Verhältnisses zwischen Krankenkassen und Kassenärzten erlassen (R 43 I/2089, Bl. 389–417). Anm. 3. 12. hatte der RArbM eine überarbeitete Kabinettsvorlage übersandt (R 43 I/2089, Bl. 418–433).
Ministerialdirektor Dr. Grieser erläuterte die Einzelheiten der Vorlage.
Die Beratungen wurden in der Nachmittagssitzung des Reichskabinetts, die um 6 Uhr begann, fortgesetzt16.