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4) 8. Nachtrag zum Reichshaushaltsplan 1922
Dem Entwurf wurde zugestimmt3.
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Damit wird der RFM ermächtigt, zum Ankauf von Getreide Reichsschatzanweisungen bis zu 300 Mrd. M auszufertigen. Der Entwurf wird am 12. 12. vom RT unverändert angenommen und am 15.12.22 als Gesetz verkündet (RGBl. II, S. 793).
Der Reichsminister der Finanzen wird das Weitere veranlassen.