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[298]6. Weitere vorläufige Regelung des Reichshaushalts für 1925.
Das Kabinett erteilte seine Zustimmung. Zwei redaktionelle Änderungen werden vom Reichsfinanzministerium an der Vorlage noch vorgenommen werden8.
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Es handelt sich um den vom RFM am 18. 5. vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes über die weitere vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1925“. Der Entwurf verlängert die Geltungsdauer des bis 31. 5. befristeten „Gesetzes über die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1925“ vom 27. 3. (RGBl. II, S. 118) bis zum 31.7.25 (R 43 I/877, Bl. 15 f.). S. RGBl. II, S. 177.