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2. Regierungserklärung.
Der Reichskanzler verlas den Entwurf einer Regierungserklärung5.
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Dieser Entw. in den Akten der Rkei nicht ermittelt. Es findet sich dort neben den bis 22. 1. eingesandten Beiträgen der Ressorts lediglich die Endfassung der Regierungserklärung (R 43 I/1496, Bl. 42-61).
Nach längerer Aussprache wurde beschlossen, den Entwurf einer Umarbeitung zu unterziehen und ihn sodann den Ministern als Grundlage für eine Ministerbesprechung zugehen zu lassen6.