Text
[Parlamentarische Lage.]
Der Reichskanzler berichtete über die Entschließung der Reichsregierung zur Frage der Notverordnungen unter dem Ermächtigungsgesetz2, bezeichnete diejenigen Verordnungen, welche die Regierung nicht antasten lassen wolle und erklärte seine Bereitschaft, jederzeit den Fraktionsführern zu Aussprachen zur Verfügung zu stehen.
Der Abgeordnete Hergt führte aus, daß nach seiner Auffassung die Regierung dem Reichstag Rechenschaft ablegen müsse über die Verwendung der Vollmachten, die ihr von seiten des Reichstages erteilt worden seien. Die deutschnationale Fraktion beabsichtige, zu verschiedenen der erlassenen Notverordnungen Anträge zu stellen und werde auf die ordnungsmäßige Beratung derselben bestehen. Einen Konflikt mit nachfolgender Auflösung befürchte seine Partei nicht. Er halte baldmöglichste Neuwahlen zum Reichstag für dringend erwünscht, und rege an, ob nicht eine generelle Einigung unter den Parteien herbeigeführt werden könne mit dem Ziel, den Zeitpunkt der Neuwahlen durch Gesetz festzulegen. Als Zeitpunkt halte er den 4. oder 6. April für sie geeignet. Eine solche Festlegung habe den Vorteil, daß der labile Zustand der ständigen Krisisdrohung beseitigt werde, daß die Parteien das Interesse an einer Krisis verlören, wodurch ein ruhiges Arbeiten des Reichstages bis Ende der Sitzungsperiode gewährleistet werde, und schließlich, daß bei Eintreffen der Reparationsentscheidung eine aktionsbereite Regierung zur Verfügung stehe.