2.164.4 (ma11p): 4. Einspruch gegen den Beschluß der Verwaltungsabbaukommission in Sachen der finanziellen Abfindung der Länder für die mit der Durchführung des Grundschulgesetzes verbundenen Mehrkosten. [abgesetzt]
4. Einspruch gegen den Beschluß der Verwaltungsabbaukommission in Sachen der finanziellen Abfindung der Länder für die mit der Durchführung des Grundschulgesetzes verbundenen Mehrkosten. [abgesetzt]