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3. Außerhalb der Tagesordnung: Entwurf einer Verordnung über die Verlängerung von Bilanzfristen.
Der Reichsminister der Justiz berichtete über den Inhalt.
Die Vorlage wurde unverändert angenommen3.
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Die VO über die Verlängerung von Bilanzfristen wird am 23.12.23 auf Grund des Ermächtigungsgesetzes erlassen (RGBl. I, S. 1248). Nach der VO kann bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften u. ä., deren Vermögen sich zum erheblichen Teil im besetzten Gebiet befindet, die vorgeschriebene Frist zur Vorlage der Geschäftsbilanz auf Antrag verlängert werden.