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2. [Fürsorgegesetz.]
Der Reichsarbeitsminister machte davon Mitteilung, daß bei der Beratung des Fürsorgegesetzes1 sowohl gestern im Reichsrat, sowie auch heute im Reichstagsausschuß sich eine Opposition des Reichsministeriums des Innern geltend mache, insbesondere bekämpfe die Abgeordnete Fräulein Bäumer, die zugleich Mitglied des Reichsministeriums des Innern sei, die Vorlage.
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Mit Schreiben vom 17. 1. hatte der RArbM den Entwurf einer „VO über die Fürsorgelasten“ auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vorgelegt (R 43 I
/837
, Bl. 87-95). Nachdem das Kabinett den Entwurf im schriftlichen Umlaufverfahren angenommen hatte, war er den zuständigen Ausschüssen des RR und RT zugegangen. Über die Ausschußverhandlungen befinden sich keine Unterlagen in den Akten der Rkei.
Der Vizekanzler sagte Abstellung zu und setzte sich sofort mit dem Staatssekretär Zweigert dieserhalb in Verbindung2.
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Die VO wird am 13. 2. als „VO über die Fürsorgepflicht“ erlassen (RGBl. I, S. 100).