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1. Termin der Auflösung des Reichstags.
Der Reichskanzler führte aus, daß er dem Herrn Reichspräsidenten vorschlagen werde, den 31. März als Termin zur Auflösung des Reichstags zu bestimmen. Bis dahin werde der Reichstag seine Arbeiten vollendet haben.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers wies darauf hin, daß Schwierigkeiten mit dem Reichsrat vermieden werden müßten. Vor Auflösung des Reichstags müsse sichergestellt werden, daß der Reichsrat gegen die vom Reichstag beschlossenen Gesetze keinen Widerspruch erheben würde.
Staatssekretär Weismann erklärte, daß der Reichsrat mit den Gesetzen einverstanden sein würde. Er würde auch bereit sein, nach den Schlußabstimmungen in einer Plenarsitzung seine Zustimmung zu geben.
Der Reichsminister des Auswärtigen äußerte Bedenken dagegen, daß dann noch eine Sitzung des Reichstags stattfinde, in der lediglich die Auflösungsverordnung verlesen würde.
Der Reichskanzler stellte demgegenüber fest, daß im Ältestenrat eine Schlußsitzung dieser Art gewünscht worden sei.
Auf Grund der Aussprache wurde beschlossen, daß nach den Endabstimmungen im Reichstag am 31. März eine Sitzung des Reichsratsplenums und anschließend eine Plenarsitzung des Reichstags vorgesehen werden solle, in der die Auflösungsverordnung des Reichspräsidenten zu verlesen wäre. Hierüber soll jedoch mit dem Reichstag und dem Reichsrat nochmals Fühlung genommen werden1.