2.192.1 (wir1p): 1. Vierter Nachtrag zum Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1921 (Erhöhung der Besoldungen der Arbeiter, Angestellten und Beamten).

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1. Vierter Nachtrag zum Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1921 (Erhöhung der Besoldungen der Arbeiter, Angestellten und Beamten).

Ministerialdirektor von Schlieben berichtete über das Ergebnis der Verhandlungen mit den Organisationen und erbat vom Kabinett die Zustimmung zu der Vorlage1.

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Einer Eingabe des Gesamtverbandes der deutschen Beamten- und Staatsangestellten-Gewerkschaften vom 16.1.1922 an den RT und die RReg. zufolge hat sich das RFMin. in Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der Beamten, Angestellten und Arbeiter des Reiches am 5. 11. und 12. Januar 1922 zu einer Erhöhung der Wirtschaftsbeihilfen bereit erklärt (R 43 I /2564 , Bl. 20 f.). Eine entsprechende Gesetzesvorlage gelangt am 19.1.1922 in den RT (RT-Drucks. Nr. 3371, Bd. 370 ), wird hier in 3. Lesung am 21.1.1922 verabschiedet und am 28.1.1922 mit rückwirkender Kraft vom 1.1.22 verkündet (RGBl. 1922 I, S. 193 ). In der oben zitierten Eingabe des Interessenverbandes wird darauf hingewiesen, daß die vereinbarte Erhöhung der Wirtschaftsbeihilfe durch die geplante Brotpreiserhöhung absorbiert werde; der Verband richtet daher an den RT die Bitte, für eine Neuregelung des Grundgehaltssystems und für eine weitere Erhöhung der Wirtschaftsbeihilfen, der Ortszuschläge und Kinderzuschläge einzutreten (R 43 I /2564 , Bl. 20 f.).

Das Kabinett erteilte die Zustimmung.

Die Reichsverkehrsverwaltung und die Reichspostverwaltung werden die für ihre Verwaltungen sich ergebenden Mehrbeträge dem Reichsfinanzministerium mitteilen und für die Deckung dieser Mehrausgaben die entsprechenden Maßnahmen in die Wege leiten.

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