1.10.4 (wir2p): 4. Beamtenpolitik.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 2Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

4. Beamtenpolitik.

Minister Groener führt aus, daß die vom Reichshaushaltsausschuß vorgenommene Streichung von Stellen im Haushalte 1922 für das Reichsverkehrsministerium[699] untragbar sei3. Der Aufstieg der höheren und mittleren Beamten sei dadurch auf Jahre hinaus gedrosselt. Für etwa sieben Jahre sei an eine Beförderung von höheren Beamten nicht zu denken. Diese Beamtenpolitik halte das Reichsverkehrsministerium schon aus dem Grunde für falsch, weil dem Reich dadurch die tüchtigsten Kräfte verloren gingen. Der Ausschuß hätte, wenn er schon einmal diese Stellen strich, auch gleichzeitig durch Gesetz die Zwangspensionierung der Beamten von einem gewissen Lebensalter ab in Vorschlag bringen müssen. Das Reichsverkehrsministerium schlage vor, daß in engerem Kreise unter Vorsitz des Reichsministeriums des Innern die Beschlüsse des Reichshauhaltsausschusses näher besprochen und die Maßnahmen erörtert würden, die zu treffen seien, um den Aufstieg der Beamten flüssiger zu gestalten.

3

Im veröffentlichten Haushaltsplan des RVMin., der sich aus dem der Abteilungen für Wasserstraßen und für Luft- und Kraftfahrwesen (Anlage XI zum Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1922) und dem der Verwaltung der deutschen Reichsbahn (Anlage XIX des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1922) zusammensetzt, waren in der Abteilung Wasserstraßen in der Besoldungsgruppe A 13 von 22 Stellen 1, in A 12 von 12 Stellen 1 und in A 11 von 20 Stellen 2 als künftig wegfallend bezeichnet; in der Abteilung für Luft- und Kraftfahrwesen gab es solche Kürzungen nicht, in der Abteilung Verwaltung der deutschen Reichsbahn waren 2 B 3-Stellen (MinDir.) von insgesamt 10 und 1 A XIII-Stelle (MinR.) von insgesamt 70 gestrichen worden (Reichshaushaltsplan, Entwurf für das Rechnungsjahr 1922, 2. Bd.).

Ministerialdirektor v. Schlieben betont, daß in diesem Falle wohl das Reichsfinanzministerium zuständig sei. Er schlage vor, die Angelegenheit vorerst auf sich beruhen zu lassen, da er der Auffassung sei, daß der Haushaltsausschuß von seinem Beschluß nicht abgehen werde. Durch Nachtragsetat ließe sich dann später eine Verbesserung der Lage vornehmen.

VizekanzlerBauer betont, daß auch nach seiner Auffassung der Ausschuß lediglich eine Pression auf die Ministerien zur Herbeiführung von Sparsamkeit üben wolle.

Reichsminister Köster führt aus, daß das Reichsministerium des Innern die vom Ausschuß bei sämtlichen Ministerien vorgenommenen Streichungen sammeln und nach Durchberatung aller Etats mit Vorschlägen an das Kabinett herantreten werde. Es lege Wert darauf, daß das Reichsministerium des Innern die Angelegenheit vorbereite.

VizekanzlerBauer hält ein inniges Zusammenarbeiten des Reichsministeriums des Innern und des Reichsfinanzministeriums in dieser Frage für geboten. Er stellte als Auffassung des Kabinetts fest, daß beide Ministerien zusammenarbeiten und dem Kabinett gemeinschaftlich Vorschläge unterbreiten sollten.4.

4

Die Angelegenheit wird am 8.7.22 in der Rkei ZdA geschrieben (R 43 I /875 , Bl. 53).

Extras (Fußzeile):