Text
Besoldungsfrage.
Staatssekretär Schroeder trägt vor: Die Verhandlungen mit den Spitzenorganisationen am 21. September 1922 haben zu nachstehendem Ergebnis geführt:
[1104] Die Teuerungszuschläge betragen vom 1. September 1922 ab zu dem Grundgehalte, den Diäten und dem Ortszuschlage, soweit diese Bezüge den Betrag von insgesamt 10 000 M nicht übersteigen, 777 vom Hundert, im übrigen 677 vom Hundert, zu den Kinderzuschlägen 677 vom Hundert. Er bittet das Kabinett, die Zustimmung zu erteilen. Die Deckung der erhöhten Ausgaben soll durch die infolge der Geldentwertung erhöhten laufenden Einnahmen erfolgen.
Das Kabinett stimmt zu.