Text
1. Entwurf einer Verordnung über die Auslegung der Begriffe Friedensschluß und Kriegsende im Sinne rechtsgeschäftlicher Erklärungen.
Reichsjustizminister Schiffer: Nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden des Friedensvertrags ist es erforderlich, in den Entwurf der Verordnung über die Auslegung der Begriffe Friedensschluß und Kriegsende1 im § 1 das nunmehr bekannte Datum vom 10. Januar 1920 einzusetzen. […] Das Kabinett stimmt dieser Änderung des Entwurfs zu. Der Reichsjustizminister wird das Weitere veranlassen2.