Text
1) Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Brotversorgung im Wirtschaftsjahr 1923/24.
Der Herr Reichsernährungsminister und der Reichsminister der Finanzen trugen den Inhalt des Gesetzentwurfes vor1.
Der Vertreter des Reichswirtschaftsministeriums, dem sich der Herr Reichsjustizminister anschloß, beantragte Vertagung der Angelegenheit, da der heute abwesende Herr Reichswirtschaftsminister den Wunsch hege, seine Auffassung persönlich dem Kabinett darzulegen.
Der Herr Reichsminister der Finanzen erklärte sich mit der Vertagung auf den 23. April einverstanden. Da er jedoch an der Kabinettssitzung am 23. April nicht teilnehmen könne, müsse er schon heute erklären, daß er die Verantwortung als Minister der Finanzen und als Kabinettsmitglied für < eine andere Art der Ausgabendeckung als durch die vorgesehene Belastung des Besitzes und für >2 ein Heruntergehen unter die in der Vorlage vorgesehene Höhe der Mittel für die Brotversorgung nicht tragen könne3.