Text
3. Zeitungsverbot.
Der Vizekanzler trug den Inhalt eines jüngst erschienenen Artikels der „Deutschen Zeitung“ vor, in welchem schwere Angriffe gegen die Person des Reichswehrministers und des Chefs der Heeresleitung sowie gegen die Disziplin der Reichswehr enthalten seien. Er bitte um Zustimmung des Kabinetts dazu, daß die Zeitung hierfür bis Ostern verboten werde.
Der Reichskanzler stellte die Zustimmung des Kabinetts fest9.
- 9
Durch Verfügung des RIM auf Grund des § 2 der VO des RPräs. vom 28.2.24 (RGBl. I, S. 152) wird die „Deutsche Zeitung“ (Redakteur Max Maurenbrecher) vom 10. bis 20. 4. verboten. In der Verbotsbegründung heißt es: In dem in der Morgenausgabe vom 9. 4. veröffentlichten Aufsatz „Wehrmacht und Politik“ werde u. a. ausgeführt, „es wäre ein schwerer Irrtum, zu glauben, daß der Verfassungseid die Reichswehr davon abhalten werde, in politischen Stürmen und Wirren für ein eigenes politisches Urteil einzutreten, und man müsse sich darüber klar sein, daß die Verfassung der Reichswehr vollständig gleichgültig sei. […] Durch den gesamten Inhalt des Artikels, insbesondere die oben wiedergegebenen Ausführungen, werden Bestrebungen auf eine gesetzwidrige Änderung der verfassungsmäßigen Staatsform unterstützt.“ (R 43 I/2533, Bl. 131).