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anschließend Ministerbesprechung. [Rücktritt des Kabinetts.]
Der Reichskanzler teilte mit, daß er die Absicht habe, entsprechend dem[1227] bereits gefaßten Beschluß dem Herrn Reichspräsidenten am Nachmittag die Demission des Kabinetts anzuzeigen.
Anträge hierzu wurden nicht gestellt7.
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Der RPräs. nimmt die Demission an und beauftragt den RK und die bisherige RReg. mit der einstweiligen Fortführung der Geschäfte (WTB-Meldung vom 15. 12. in R 43 I/1306, Bl. 226).