Text
6. Initiativantrag Müller-Franken, Erkelenz und Genossen wegen Festsetzung des 11. August als Volksfeiertag und des Zentrums wegen Festsetzung gewisser Feiertage.
Der Reichsminister des Innern führte aus, daß der Preußische Minister des Innern an ihn in dem Sinne geschrieben habe, der Reichsrat müsse noch rechtzeitig Gelegenheit haben, zu dem Antrag Müller-Franken, Erkelenz und Genossen bezüglich gesetzlicher Festsetzung des 11. August als Volksfeiertag und des Zentrumsantrages bzgl. der gesetzlichen Festsetzung gewisser Feiertage7 Stellung zu nehmen. Er (der Reichsminister des Innern) wolle morgen (23. Juni 1927) im Reichsrat erklären, daß beide Anträge gemeinsam behandelt werden müßten und daß die Frage der gesetzlichen Festsetzung des 11. August[810] als Verfassungsfeiertag nicht von der allgemeinen Feiertagsfrage getrennt werden könne.
Bedenken wurden hiergegen nicht geäußert.