2.104.5 (mu11p): 5. Erteilung der Ermächtigung an das Reichsschatzministerium zur Inkraftsetzung einer Verordnung zur Ausführung des § 61 des Betriebsrätegesetzes. […].
5. Erteilung der Ermächtigung an das Reichsschatzministerium zur Inkraftsetzung einer Verordnung zur Ausführung des § 61 des Betriebsrätegesetzes. […].