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6. [Belagerungszustand in Leipzig]
Aus Leipzig lagen Eingaben vor, in denen mit Rücksicht auf den Meß-Verkehr die Aufhebung des Belagerungszustandes gefordert wird.
Das Kabinett beschloß, den Belagerungszustand bestehen zu lassen7.
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Auf Grund der Ermordung des sächs. KriegsM Neuring durch demonstrierende Kriegsversehrte hatte das sächs. Kabinett am gleichen Tag, dem 13.4.1919, den Belagerungszustand über ganz Sachsen verhängt (Schultheß 1919, I, S. 187); die Bestätigung des Belagerungszustandes durch die RReg. erfolgte erst am 23.4.1919 (R 43 I/2307, Bl. 27; RGBl. 1919, S. 429). Die Bitte der Leipziger Messeleitung, für Leipzig den Belagerungszustand für die Dauer der Messe aufzuheben, die Geheimrat Norden an den UStSRkei am 26.4.1919 übermittelte, wurde noch am selben Tag telegrafisch zurückgewiesen (R 43 I/2307, Bl. 32 f.). Der Belagerungszustand über Sachsen wurde erst am 17.4.1920 aufgehoben (RGBl. 1920, S. 1334).