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2. Denkschrift über den Aufgabenkreis und die Einrichtung des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft2.
Das Kabinett nimmt Kenntnis von der Denkschrift über den Aufgabenkreis und die Einrichtung des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft3 und beschließt, daß zur Zeit der Auflösung des Ministeriums nicht näher getreten werden kann.
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Die Denkschrift versucht die These des Berichterstatters des RR zu widerlegen, das Ministerium habe infolge des Wegfalls der Zwangswirtschaft seine Daseinsberechtigung verloren; gerade die Überleitung von der gebundenen zur freien Wirtschaft erfordere vielfach ein weit höheres Maß an Arbeit, als es während des Bestehens der Zwangswirtschaft habe geleistet werden müssen (R 43 I/1374, Bl. 54-57).