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3. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die vorläufige Regelung des Reichshaushaltsplans für 1922.
Ministerialdirektor v. Schlieben berichtet über den Entwurf, mit dem sich das Kabinett vorbehaltlich redaktioneller Änderungen einverstanden erklärt8.
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Der Entwurf gelangt am 23.3.1922 in den RT (RT-Drucks. Nr. 3884, Bd. 372), wird in dritter Lesung am 30.3.1922 verabschiedet (RT Bd. 354, S. 6712 A) und am 30.3.1922 verkündet (RGBl. 1922 I, S. 305).