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4. Preußische Finanzfragen.
Staatssekretär Dr. Zarden führte aus, daß er vor kurzem mit dem Reichsbankpräsidenten Dr. Luther die Frage des von Preußen von der Reichsbank erbetenen Kredites14 erörtert habe. Der Reichsbankpräsident habe erklärt, er trage gegen eine Kreditgewährung an Preußen keine Bedenken, wenn die letzte preußische Sparverordnung15 in Kraft bleibe. Da er keine Veranlassung habe, an dem Inkraftbleiben der Sparverordnung zu zweifeln, wolle er auch Preußen gegen entsprechende Unterlagen den wahrscheinlich in Höhe von 30 Millionen RM Ende Juni benötigten Kredit gewähren. Preußen gebrauche diese Summe, um am 28. Juni fällig werdende Bankkredite zurückzuzahlen.
Aus finanziellen Gründen habe das Reich ein Interesse daran, daß die Reichsbank Preußen nicht zu weitgehend helfe, weil das Reich selber im Juli mindestens 25 Millionen, wahrscheinlich aber 30–40 Millionen RM gebrauchen werde.
Der Reichsminister des Innern erklärte, er wolle mit dem Reichsbankpräsidenten[130] in dem Sinne Fühlung nehmen, daß die finanziellen Interessen des Reichs den finanziellen Interessen Preußens unbedingt vorgehen müßten16.
Die übrigen anwesenden Mitglieder des Reichskabinetts nahmen hiervon Kenntnis.
Der Reichsarbeitsminister wies auf die Notwendigkeit hin, von der Reichsbank Mittel für die Arbeitsbeschaffung zu bekommen.