2.176.7 (feh1p): 7. Weitergewährung der den Bergarbeitern für die Dauer des Spa-Abkommens zugesagten Vergünstigungen hinsichtlich der Verbilligung ihrer Lebenshaltung. […]
[469]7. Weitergewährung der den Bergarbeitern für die Dauer des Spa-Abkommens zugesagten Vergünstigungen hinsichtlich der Verbilligung ihrer Lebenshaltung. […]