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1. Rundfunkrede des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft am 22. Dezember 1927.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte aus, er wolle namens der Reichsregierung jetzt lediglich bei seiner Rundfunkrede1 folgendes erklären:
„Die Reichsregierung sieht es als eine ihrer wichtigsten Aufgaben für die nächste Zukunft an, auf eine Ordnung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse hinzuwirken, die für die in der rationellen Fortführung bedrohten Betriebe eine Umwandlung der schwebenden Schulden in langfristigen Kredit herbeiführt und eine Absenkung der untragbaren Zinslasten mit sich bringt. Die Reichsregierung wird demgemäß in Kürze die erforderlichen Maßnahmen treffen“.
Gegen diese Fassung wurden nach kurzer Aussprache keine Bedenken mehr geäußert.